Der Europäische Gerichtshof hat am 16.01.2024 eine neue Grundsatzentscheidung getroffen, die die Rechte von geflüchteten Frauen unterstützt. Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft muss die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe festgestellt werden. „Frauen“ wurden bisher als „zu große Gruppe“ und „nicht abgrenzbar“ angesehen – der Gerichtshof hat klargestellt, dass dies bei geschlechtsspezifischer Verfolgung aber nicht verneint werden darf. Impuls-Vortrag mit anschließender Diskussion.
*Dieser Text wurde automatisch übersetzt.